Meyer & Schmidt Ingenieurgesellschaft mbH
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
für
  • Kleinkläranlagen:
    • Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG,
    • Erstellen der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen
    • Erstellen von Bescheinigungen nach Art. 60 BayWG
    • Erstellen von Gutachten und Abnahmeprotokollen nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)
  • Bauabnahme:
    • Erstellen von Gutachten zur wasserrechtlich gestattungspflichtiger Bauabnahmen nach Art. 61 BayWG


PSW Thomas Schmidt Dipl. Ing. (FH)
Anerkannt vom Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft unter der Nr. 05/501/100